- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt und zugesagt worden ist. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
- Zahlungsplan:
30% fällig am Buchungstag.
Restbetrag ist fällig 7 Tage vor Ankunft. - Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/ des Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters der „StadtAlm“.
- Der Anbieter der Ferienwohnung und des Ferienhauses (StadtAlm) ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen oder das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung/ des Ferienhauses ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen. Storno-Versicherung hier online abschließen.
- Der Anbieter der „StadtAlm“ ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung/ das Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.
- Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung/ das Ferienhaus belegen. Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters der „StadtAlm“.
- Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung/ des Ferienhauses vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind 8 Tage nach der Online Buchung via Banküberweisung fällig . Vor Ort sind keine Zahlungen via EC- oder Kreditkarte möglich.
- Kann der Anbieter der „StadtAlm“ bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter der „StadtAlm“ gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter der „StadtAlm“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast per E-Mail mitteilen.
- Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung/ Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten.
- Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung/ Ferienhaus Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
- Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung und dem Ferienhaus nicht erlaubt.
- In der Ferienwohnung/ dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot.
- Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter der „StadtAlm“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung (E-Mail) des Anbieters der „StadtAlm“. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters der „StadtAlm“ oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter der „StadtAlm“ die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter der „StadtAlm“ ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters der „StadtAlm“ oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
- Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters der „StadtAlm“ ist der Gast zur Stornierung bis 10 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens | Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises |
---|---|
13 bis 6 Tage vor Anreise | 30% |
5 bis 1 Tage vor Anreise | 50 % |
< 1 Tag vor Anreise 100 % | 80 % |
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
- Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung, es sei denn, ein anderer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Die Anreise muss bis 17.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart.
- Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
- Der Anbieter verlangt bei der Anreise keine Kaution. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung/ das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung/ dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
- Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung/ das Ferienhaus bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
- Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
- Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
- Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
Bad Tölz, Oktober 2022